Gastflugregelung

Unsere Fluggelände an der Mosel haben sich in den letzten Jahren einer ständig steigenden Beliebtheit erfreut. Die Zahl der Clubmitglieder ist auf aktuell über 160 aktive Flugsportbegeisterte angestiegen. Zudem hat sich die Anzahl der Gastpiloten in den letzten Jahren massiv erhöht.

An Wochenenden ist die Anzahl der Gastpiloten teilweise so groß, dass unsere Clubmitglieder ihre eigenen Fluggelände - die sie mit einem hohen finanziellen und persönlichen Aufwand zugelassen haben und erhalten - nur noch eingeschränkt nutzen können.

Im letzten Jahr ist es vermehrt zu Unfällen gekommen. Zum einen waren diese Unfälle auf die starke Frequentierung unserer Fluggelände zurückzuführen. Zum anderen stellen unsere Fluggelände einen außergewöhnlich hohen Anspruch an das Flugkönnen der Gleitschirmpiloten.

Teilweise machen die Eigentümer der gepachteten Grundstücke die Verlängerung der Pachtverträge von einer geringeren Frequentierung abhängig. Die Bevölkerung in der Region steht uns Gleitschirmfliegern immer kritischer gegenüber.

Die hohe Frequentierung gefährden den Fortbestand unserer Fluggelände.

Um die Anzahl der Piloten in unseren Geländen zu beschränken tritt ab dem 01.April, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen, 2006 folgende Gastflugregelung in Kraft:

Jeder Gastpilot muss sich auf unserer Homepage (www.moselfalken.de) registrieren. Jeweils ab Mitte der Woche können sich Gäste für das folgende Wochenende oder gesetzlichen Feiertag als Gastpilot anmelden. Mit der Registrierung bestätigt der Gastpilot, dass er alle in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Durchführung von Gleitschirmflügen erfüllt. Ebenfalls bestätigt er, dass die verwendete Ausrüstung in allen Belangen den aktuellen luftrechtlichen Auflagen entspricht und eine gültige Versicherung vorhanden ist. Weiter bestätigt er, dass er sich über die jeweiligen Besonderheiten unserer Fluggelände informiert hat und diese auch strikt beachtet. Über die jeweiligen Besonderheiten unserer Fluggelände informieren wir umfassend auf unserer Homepage.

Durch die Registrierung per Internet wollen wir verhindern das unsere Gäste erst im Fluggelände erfahren, dass wir aufgrund des großen Andrangs das Fluggelände für Gastpiloten gesperrt haben. Gastpiloten die sich registriert haben können sicher sein unseren Geländen auch tatsächlich fliegen zu dürfen.

Die Anzahl der Gastpiloten die sich pro Tag registrieren lassen können ist, je nach vorhergesagter Windrichtung, auf maximal 25 begrenzt. Alle Gäste die sich erfolgreich registriert haben wird per Mail eine Gästekarte für den entsprechenden Tag zugesandt. Sie gilt nur für den entsprechenden Tag. Ein „Zwang“ zum Fliegen entsteht natürlich nicht. Die Registrierung ist für alle auf unserer Hompepage aufgeführten Gelände gültig. Nur Gastpiloten mit dieser Gästekarte wird das Fliegen in unseren Geländen gestattet. Vor dem Start haben sich Gastpiloten unaufgefordert bei einem Clubmitglied zumelden und gegen Vorlage der Gästekarte eine Tagesmitgliedschaft (5,00 Euro) zu erwerben.

Die Gastflugreglung ist auf den Zeitraum 01. April bis 31. September eines jeden Jahres begrenzt. Sie betrifft alle auf unserer Homepage aufgeführten Fluggelände. Bei Nichtbeachtung unserer Gastflugregel behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Mit der Entscheidung für diese Gastflugreglung haben wir es uns nicht einfach gemacht. In dieser Regelung sehen wir die einzige Möglichkeit unsere Fluggelände langfristig zu erhalten ohne sie komplett für Gastpiloten zu sperren. Wir hoffen auf Verständnis unserer Gäste.

Der Vorstand der Moselfalken e.V.

Michael Müller
Kapellenweg 25
54338 Schweich
Tel. Nr. 06502/936960
info@moselglider.de

 Moselfalken News
Helm verloren
Unser Fliegerkollege Stefan Thieser hat leider seinen Helm (ICARO - schwarz) samt Helmvario (Bräuninger) und Handschuhe (Swing) im Klüsserath liegen gelassen. Wenn jemand die Sachen gefunden hat oder etwas dazu sagen kann, bitte bei Stefan Thieser melden: Tel.: 0173 / 326 3411
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Sommerfest und Clubmeisterschaft
Sommerfest am 28.08.2010 ab 18:00 Uhr beim Kloster Machern.
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