Öffnung unsere Fluggelände mit Auflagen

Seit dem 2.11.2020 gelten deutschlandweit zusätzliche Corona-Regeln. Die gute Nachricht für uns, Individualsport bliebt weiterhin erlaubt, Hangflugbetrieb ist daher unter Beachtung der Abstandsregelungen weiter möglich.
Trotzdem appellieren wir an alle Moselfalken dem Aufruf der Bundesregierung zu folgen, Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und auf unnötige Reisen ganz zu verzichten.
Für Gäste sind unsere Gelände bis auf weiteres leider gesperrt.
Die Nutzung unserer Fluggelände ist daher nur unter strikter Einhaltung der folgenden Regeln gestattet
Das Betreten der Gelände ist nur zum Start und zur Landung erlaubt, danach sind sie sofort zu verlassen. Unter anderem soll der Schirm nur am Startplatz ausgelegt werden, wenn die Bedingungen startbar sind und man beabsichtigt, innerhalb von wenigen Minuten zu starten.
Wenn nicht direkt gestartet werden kann, ist eine geordnete Schlange mit einem Mindestabstand von min. 2 Metern untereinander zu bilden, um ein Ansteckungsrisiko und den Eindruck einer Ansammlung von Menschen zu verhindern.
Gruppenbildungen sind untersagt, um das Versammlungsverbot einzuhalten.
Bitte tragt einen Mund-Nase-Schutz am Startplatz, wenn mehrere Personen anwesend sind.
Tandemflüge sind nicht gestattet.
Campen an den Start und Landeplätzen ist strengstens verboten.
Der Vorstand kann die Gelände jederzeit schließen oder individuelle Startverbote aussprechen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird. Wenn wir uns nicht alle strikt an diese Regeln halten, laufen wir Gefahr unserem Sport nachhaltig zu schaden und die Gelände wieder schließen zu müssen.
Zudem sind die jeweils aktuell gültigen Hygienevorschriften des Landes Rheinland Pfalz unbedingt einzuhalten - das gilt inbesondere für Fahrgemeinschaften, die nur aus Personen von max. zwei Haushalten bestehen dürfen.
Jede Zuwiderhandlung wird konsequent geahndet, alle Mitglieder müssen anfallende Bußgelder selbst zahlen, der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
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