Antrag auf Mitgliedschaft
Aufnahmeformular
Beitragsregelung
Wichtige Einzelheiten zur Aufnahmebedingung
Der Einzug aller Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug, daher ist die Angabe deiner Kontoverbindung und das Vorliegen einer im Original unterschriebenen Einzugsermächtigung satzungsmäßig vorgeschrieben. Der im Original unterschriebene Ausdruck deiner eMailbestätigung soll daher postalisch an folgende Anschrift versendet werden: Thorben Pilz, Reihstraße 22 in D-54344 Kenn
Grundsätzlich ist das Mitglied selbst mit seiner Kontoverbindung für den Einzug zu hinterlegen.
DHV-Mitgliedschaft
Generell sind wir als DHV-Mitgliedsverein, aus versicherungstechnischen Grüden auch verpflichtet, jedes Mitglied beim DHV anzumelden. Bei neuen Mitgliedern, die bereits DHV-Direktmitglied sind, wandeln wir die die DHV-Mitgliedschaft, nur auf Wunsch, auch in die günstigere DHV-Vereinsmitgliedschaft um und ziehen den entsprechenden Beitrag ein und leiten diesen an den DHV weiter. Bereits gezahlter DHV-Beitrag wird vom DHV selbst erstattet.
Für Mitglieder, die bereits über einen anderen Verein DHV-Mitglied sind, bleibt dieser Verein für den DHV-Beitrag zuständig. Die Beiträge für DHV-Versicherungen des Mitglieds rechnet der DHV mit dem Mitglied direkt ab.
DULV-Mitgliedschaft
Auf Wunsch kann auch eine Anmeldung beim DULV zum günstigen Vereinstarif erfolgen.
Tarif | Beitrag |
---|---|
Vereinstarif DHV | 49,- € |
Vereinstarif DULV | 51,- € |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 100,- € |
Clubbeitrag Aktive | 60, € |
Clubbeitrag Inaktive | 15,- € |
Clubbeitrag Familienmitglieder | 30,- € |
Familienmitglieder sind Ehepartner und Kinder eines Mitglieds, als auch in eheähnlicher Gemeinschaft u. im selben Haushalt lebende Partner eines Mitglieds.
Kündigungsfrist
Wegen der Kündigungsfrist des DHV, muß bis zum 30.10. des Jahres gekündigt werden, damit auch keine Verpflichtungen gegenüber dem DHV für das folgende Jahr enstehen. Bei zu später Kündigung muß gegebenenfalls der DHV-Beitrag für das Folgejahr nachkassiert werden.